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ArbG Herford, 22.09.2021 - 2 Ca 209/21 |
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- LAG Hamm, 14.06.2023 - 3 Sa 1242/21 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.09.2021, 2 Ca 209/21 wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, den Kläger über den 30.06.2021 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lagerist zu beschäftigen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.09.2021, 2 Ca 209/21 abzuändern und die Klage abzuweisen.